Jean-Paul da Costa - Notar in London


Herzlich Willkommen:

Welche Arten von Dienstleistungen werden von einem Notar erbracht?

Unsere Dienste für Firmen und große Unternehmen umfassen:

Unsere Dienste für Einzelpersonen umfassen:

Ich bin Notar mit einem öffentlich amtlichen Notariat in der Innenstadt von London. Ich vertrete meine Mandanten in England und weltweit.

Die Anwaltsnotare meines Notariats sind gerne für Sie bereit, die  Schriftstücke und Urkunden schnell und rechtmäßig notariell zu beglaubigen oder zu legitimieren und mit zugehörigen Apostille für die postalische Zustellung in jedes Land der Welt zu bearbeiten. Im Rahmen unserer notariellen Dienste lassen wir auch auf Wunsch die Schriftstücke oder Urkunden von beeidigten Übersetzer und Übersetzerinnen in nahezu jede Sprache übersetzen, die bei Bedarf auf dem Postweg oder per Kurier für und in dem entsprechenden Land zugestellt werden kann.

Wir bieten erstklassige notarielle Tätigkeiten für Gesellschaften eines Unternehmens oder direkt für unseren Mandant bzw. Mandantin. Wir sind gerne für Sie da, Ihren Auftrag zu erfüllen, indem wir für Sie, bei vielseitigen formaljuristischen Verfahrensweisen, behilflich sein können.


Als Notar kann ich viele unterschiedliche Schriftstücke beurkunden und  bezeugen, die weltweit die rechtmäßige Anwendung finden. Ich veranlasse die Legalisierung von Schriftstücken und ich  beschaffe Apostilles, die meinen notariell beglaubigten Schriftstücken für die Zustellung in jedes Land der Welt, beizufügen sind.

Es werden häufig die Dienste eines Notars in Anspruch genommen, wenn die entsprechenden Dokumente oder Urkunden außerhalb des Vereinigten Königreichs zu verwenden sind. Die Unterschrift und das Siegel des Notariats bestätigen den Behörden des bestimmten Landes, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichten durchgeführt und korrekt unterzeichnet wurden.

Notare sind für einen kleinen und hochspeziellen notariell amtlichen Bereich einer Anwaltskanzlei befähigt, für ihr Spezialgebiet die Beurkundung von Dokumenten zu erstellen, damit diese rechtmäßig wirksam im Ausland eingesetzt werden können. In jedem Land der Welt sind Notare beschäftigt.

Rechtsanwälte bilden in England den mit Abstand größten Teil des Anwaltberufes. Sie beraten und vertreten ihren Mandanten bzw. ihre Mandantin im Zusammenhang mit den unterschiedlichsten Rechtsfragen. Obwohl auch Anwälte manche Dokumente bezeugen und Abschriften beglaubigen können, wird ihre Unterschrift auf Dokumenten für die Verwendung im internationalen Schriftverkehr anderer Länder möglicherweise nicht anerkannt, deshalb wenden sich die Kunden normalerweise an ein Notariat, mit dem Wunsch, dass das Schriftstück bzw. die Urkunde für die Verwendung in einem anderen Land anerkannt wird.

Ein bedeutsamer Unterschied zwischen einem Notar und einem Rechtsanwalt besteht darin, dass die Haupttätigkeiten des Anwalts gegenüber seinem Mandanten bestehen, während die Hauptaufgabe des Notars in der Transaktion und der Echtheit des Schriftstücks besteht. Notare sind weltweit beeidigt und anerkannt, deshalb müssen sie die absolute Integrität und Unparteilichkeit respektieren, um ihren Ruf und das Ansehen ihres Notariats zu wahren.

Viele Länder verlangen es, dass notariell beglaubigte Dokumente legalisiert werden. Eine Legalisation ist eine doppelte Überprüfung, um sicherzustellen, dass die Unterschrift des Notars echt und international bekannt ist. Das Auswärtige Amt der Regierung in England mit britischem Staatenbund des Commonwealth ist dafür im Vereinigten Königreich verantwortlich. Nachdem die Echtheit der Unterschrift des Notars bestätigt wurde, wird dem Schriftstück eine Beglaubigung beigefügt, die als ‚Apostille‘ bezeichnet wird.

Möglicherweise müssen Dokumente auch von einer ausländischen Botschaft oder einem Konsulat überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Unterschrift des Notars mit der in seinen Unterlagen übereinstimmt und die Apostille ordnungsgemäß angewendet wurde. Die Anforderungen hierfür richtet sich nach dem Ausland, in dem das Dokument verwendet werden soll.  


Wenn bei Bedarf ein Schriftstück, das notariell zu beglaubigen ist, in einer anderen Sprache zu erstellen ist, dann ist es maßgeblich relevant, dass dieses Schriftstück von einem beeidigten Übersetzer in die erwünschte Sprache übersetzt wird. Der beeidigte Übersetzer/die beeidigte Übersetzerin muss dementsprechend ein Übersetzerzertifikat unterschreiben, worin bestätigt wird, dass der Inhalt des Schriftstücks wahrheitsgemäß in die gewünschte Sprache der Übersetzung übertragen wurde.

Wir arbeiten mit beeidigten juristischen Übersetzer und Übersetzerinnen zusammen, die von den Botschaften und den Konsulaten im Vereinigten Königreich anerkannt wurden und die jedes Schriftstück in die erwünschte Sprache  übersetzen können. Wir können, falls erforderlich, den Inhalt eines Schriftstücks im Zusammenhang einer erwünschten Sprachkombination von beeidigten Übersetzern übersetzen lassen, wobei der Inhalt der  Übersetzung/-en bezugnehmend auf die gewünschte Sprachkombination den gleichen Inhalt hat wie das eigentliche Schriftstück.

In einigen Fällen kann sich der Notar damit zufrieden geben, sein Amtssiegel und seine Unterschrift auf die fremdsprachlichen Schriftstücke zu setzen, wenn er sich davon überzeugt hat, dass die unterzeichnende Person mit der Sprache des Dokuments vertraut ist. 

Wir sind verpflichtet, die Identität und die Adressen aller Mandanten in unserem Archiv aufzubewahren, bevor wir notarielle Arbeiten durchführen.

Jede Person, deren Unterschrift wir beglaubigen, muss uns zum Zeitpunkt der Beauftragung eines der folgenden Originalausweise vorlegen.

  • Reisepass 

  • Personalausweis (nur die Länder der Europäischen Union)

  • Führerschein mit Foto des Vereinigten Königreichs

Darüber hinaus benötigen wir einen Nachweis über den Aufenthalt in den letzten drei Monaten, der eines der folgenden Originalschriftstücke sein kann:

  • Bankkontoauszug

  • Rechnung eines Versorgungunternehmens (Strom oder Wasser)  oder die Rechnung für die Gemeindesteuer (keine Handy-Rechnung) 

  • Mietvereinbarung

  • Einkommenssteuerbescheid 

Wenn wir für ein Unternehmen handeln, ist ein Nachweis über die ordnungsgemäße Gründung des Unternehmens oder über die juristischen Person erforderlich. Dies kann eines der folgenden Schriftstücke sein:

  • Gründungsurkunde

  • Grundbuchauszug

  • Rechenschaftsbericht mit zertifizierten Abschluss 

  • Aktuell beglaubigte Abschrift eines Partnerschaftvertrags 

  • Nachweis einer gesetzlich geregelten Aufsichtsbehörde wie die Anwaltskammer Law Society oder die Finanzaufsichtsbehörde Financial Services Authority. 

Darüber hinaus muss jeder einzelne Unterzeichner eines der oben genannten Ausweisdokumente vorlegen.

Jeder Sachverhalt ist anders, jedoch wird Ihnen in der Regel ein früher Hinweis auf die Kosten gegeben, bevor irgendwelche Arbeiten durchgeführt werden, aber damit wir die Gebühren festlegen können, teilen Sie uns bitte Folgendes mit: 

  • Welche Dienstleistungen möchten Sie in Anspruch nehmen? Unterschriften bezeugen, Abschriften beglaubigen oder die Beschafffung des Apostille etc.?

  • Die Art des betreffenden Schriftstücks – ist es zum Beispiel eine Vollmacht, die zu beglaubigen ist?

  • Auf welches Land bezieht sich Ihr Schriftstück bzw. die Urkunde?

  • Wer unterzeichnet oder legt die Schriftstücke vor? Sind Ihre Schriftstücke, persönliche Urkunden oder beziehen sich auf die Gesellschaft Ihres Unternehmens oder auf eine geschäftliche Angelegenheit?

  • Handelt es sich um ein Schriftstück oder um eine Akte von Dokumenten?



Worin liegt der Unterschied zwischen einem Notar und einem Rechtsanwalt?


Dokumente in einer Fremdsprache.


Welchen Ausweis benötigt ein öffentlicher Notar?


Wie entstehen die Kosten?

Was ist eine Legalisation und ein Apostille?

  • Die Beurkundung einer Ausstellung von Vollmachten im Namen eines Unternehmens, einer Personengesellschaft oder einer anderen Organisation;

  • Beurkundungen von Gründungsurkunden, Gesellschaftsverträgen und statutgemäße Niederschriften für britische oder ausländische Unternehmen;

  • Britische Unternehmenszertifikate des guten Standes;

  • Beglaubigte Kopien von Unternehmensbeschlüssen, Vorstandsprotokollen, Finanzberichten, Konten und anderen Unternehmensschriftstücke;

  • Bestätigung der Identität und Unterschrift von Direktoren, Unternehmenssekretären oder von bestimmten leitenden Angestellten des Unternehmens;

  • Beglaubigungen von eidesstaatlichen Versicherungen, gesetzlichen Erklärungen, eidesstattlichen Erklärungen und Hinterlegungen;

  • Beurkundung der Ausführung von Handelsverträgen;

  • Beglaubigung von Schriftstücken in Unterstützung der Eröffnung von Unternehmensniederlassungen oder Bankkonten innerhalb oder außerhalb des Vereinigten Königreichs;

  • Beurkundung von Gewerbehypotheken für internationale Finanzierungen;

  • Bereitstellung von Urkunden für die rechtmäßige Anerkennung von Schutzmarken, Patente, eingetragenen Designs und sonstige Rechte an geistigem Eigentum;

  • Beurkundung von Erklärungen in Unterstützung gegen Urheberrechtsverletzungen;

  • Abtretungen oder Eintragungen von Schutzmarken und Domain-Namen (im Internet);

  • Apostille- und Legalisierungsdienste

  • Beurkundungen aller Arten von unternehmensgeschützen Schriftstücken;

  • Bestätigung von unter Eid abgegebenen schriftlichen Erklärungen, eidesstattlichen Erklärungen und Zeugenaussagen;

  • Notariell beglaubigte Aktienemissionen;

  • Beglaubigung von Schriftstücken des Geschäftsabschlusses für die Übertragung, den Kauf oder den Verkauf von ausländischem Besitz;

  • Alle anderen Schriftstücke für das Ausland, die einen Siegel des öffentlich bestellten Notars bedürfen;

  • Im  Auftrag als Zustellungsbevollmächtigter: Vertragsparteien außerhalb des Vereinigten Königreiches, die dem englischem Recht unterliegen, sind oft verpflichtet einen Zustellungsbevollmächtigten in England und Wales zu ernennen, um die Zustellung von Mitteilungen durch das Gericht in ihrem Namen anzunehmen. Wir können eine kostengünstige und maßgeschneiderte Lösung für unserer Mandanten anbieten, die eine/-n Zustellungsbevollmächtigte/-n in London benötigen.


  • Beglaubigung von Kopien des Reisepasses und von anderen Ausweispapieren;

  • Beglaubigung von Vollmachten;

  • Beglaubigung von Abschriften eines originalen Schriftstücks;

  • Beglaubigung von Schriftstücken für die Übertragung, den Verkauf oder den Kauf eines Grundstücks, einer Immobilie im Ausland, sowie von ausländischen Aktien;

  • Bescheinigung von verlorenen Reisepässen, Aktienzertifikate oder weitere Dokumente;

  • Beglaubigung von statutgemäßen Erklärungen, die vor einem Notar abzugeben sind;

  • Ehefähigkeitszeugnis der ledigen Person;

  • Einen Eid leisten;

  • Beurkundung der Erlaubnis für die Auslandreise des Kindes;

  • Beschaffung von Apostilles und der Legalisierung von Schriftstücken in den Konsulaten oder Botschaften im Vereinigten Königreich;

  • Ausländische Adoptionsanträge;

  • Bescheinigungen des Wohnsitzes;

  • Immigration-Sponsor-Formulare;

  • Autokauf /Autoverkäufe im Ausland;

  • Übergabe der Staatsangehörigkeit;

  • Änderung des Erscheinungsbildes;

  • Legalisierung der Namensänderungsurkunde;

  • Bescheinigung von Hochschulabschlüssen und anderen akademischen und beruflichen Qualifikationen, die in  Großbritannien ausgestellt wurden;

  • Alle sonstigen Urkunden für das Ausland, die ein Siegel des Notars bedürfen;

  • Im  Auftrag als Zustellungsbevollmächtigter: Vertragsparteien außerhalb des Vereinigten Königreiches, die dem englischem Recht unterliegen, sind oft verpflichtet einen Zustellungsbevollmächtigten in England und Wales zu ernennen, um die Zustellung von Mitteilungen durch das Gericht in ihrem Namen anzunehmen. Wir können eine kostengünstige und maßgeschneiderte Lösung für unserer Mandanten anbieten, die einen Zustellungsbevollmächtigten in London benötigen.